Schnittholz, Bauholz, tragend
Bei der Verwendung von Massivholz ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob diese tragend oder nicht tragend verwendet werden.
Die Vorschriften des Gesetzgebers schreiben im Bereich Holzbau die DIN EN 1995, Eurocode 5 „Bemessung und Konstruktion von Holzbauten" zwingend vor. Hierin heißt es, „Tragende Teile müssen der EN 14081-1 entsprechen". Die EN 14081 beinhaltet keine eigene Sortiervorschrift, sondern verweist auf nationale Sortierregeln. Über die EN 1912 werden die so sortierten Sortierklassen dann in Festigkeitsklassen zugeordnet Als anwendbare nationale Norm für die Einhaltung der EN 14081 ist in Deutschland die DIN 4074-1 für Nadelholz anzuwenden. Andere nationale Normen (British Standards, Frankreich NF B etc.) können mit Einschränkungen auch in Deutschland angewendet werden, was aber selten vorkommt.
Die DIN 4074-1 enthält elf zu sortierende Kriterien:
• Äste
• Faserneigung
• Markröhre
• Jahrringbreite
• Risse
• Baumkante
• Krümmung (inkl. Verdrehung)
• Verfärbung, Faule
• Druckholz
• Insektenfraß
• Sonstige Merkmale
In Bezug auf Kalamitätsholz sind nur die Kriterien Verfärbung, Fäule und Insektenfraß interessant, da diese nicht Standort- und Wachstumsrelevant sind.
Auszug aus DIN 4074-1: Sortierkriterien für Kanthölzer und vorwiegend hochkant (K) biegebeanspruchte Bretter und Bohlen bei der visuellen Sortierung:
Bläue zulässig bei S7 S10 S 13
Nagelfeste braune & rote Streifen S7+S10 bis 2/5 S13 bis 1/5
Braunfäule, Weißfäule nicht zulässig bei S7 S10 S13
Tabelle 1: Auszug aus DIN 4074-1: Sortierkrieterien für Kanthölzer und vorwiegend hochkant biegebeanspruchte Bretter und Bohlen bei visueller Sortierung.
Nagelfeste braune und rote Streifen: Die Messung hat folgendermaßen zu erfolgen: Vom Umfang des gesamten Schnittstückes (2x Höhe + 2x Breite), dürfen in S7 und 810 max. 40% (bis 2/5) nagelfeste braune oder rote Streifen vorhanden sein. In S13 max.20%.
Messung Verfärbungen: Die Verfärbung wird als Bruchteil V aus der Summe der Breiten v, aller verfärbten Streifen und dem Kantholzumfang u angegeben.
Fazit: Bläue ist laut DIN 4074-1 unbegrenzt zulässig.
Begründung: Die Bläue (ein holzverfärbender Pilz) reduziert die Festigkeit in keinster Weise, sie stellt nur einen optischen Mangel dar. Da die DIN 4074 eine reine Festigkeitssortierung ist und optische Kriterien außer Acht lässt, ist dies so zulässig.
Nagelfeste braune und rote Streifen: Zulässig bis zu einem Grenzwert, da hier nur ein leichter Angriff von holzzerstörenden Pilzen gegeben ist, der sich nach Trocknung der Schnittware unter 20% Holzfeuchte nicht weiter ausbreiten kann. Dies wirkt sich nicht weiter Festigkeitsmindernd aus und ist
Braunfäule, Weißfäule: Nicht zulässig. Durch stark fortgeschrittenen Pilzbefall der holzzerstörenden Art sind die Zellwände weitgehend zerstört und für keine festigkeitsrelevanten Eigenschaften mehr zu gebrauchen.
Unterscheidung - nagelfeste braune und rote Streifen zu Braunfäule, Weißfäule: Der Begriff „nagelfest" bezieht sich hier nicht auf den Met